Unsere Blog-Regeln

Mit dem Zugriff auf unsere Beiträge erkennen Sie rechtlich bindend unsere MaDrei-Blog-Regeln an und verpflichten sich zudem Beschränkungen bezüglich des Zugriffs aufgrund Ihrer staatlichen Zugehörigkeit oder Ihres Wohnortes oder andere, bedingt durch Sie betreffende Rechtsordnungen, Gründe, einzuhalten. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Impressum.

Kategorien

11. März 2024 von Richard Forsthofer

Vorabpauschale

Was änderte sich für Fonds?
Für in Deutschland aufgelegte Publikumsfonds gilt schon seit dem 01.01.2018 ein neues Investmentsteuergesetz. Dabei müssen aus dem Fondsvermögen auf bestimmte inländische Erträge (Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus Verkauf von Immobilien) 15 % Steuer gezahlt werden. Davor wurde in Deutschland nur der Inhaber des Fonds besteuert.

Was ändert sich für Privatanleger?

Teilfreistellung
Ausschüttungen aus Fonds und vor allem auch Kursgewinne der Anleger, die sich durch den Verkauf von Fondsanteilen ergeben, werden – ebenfalls seit dem 01.01.2018 – teilweise von der Steuer freigestellt. Bei Aktienfonds und Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 % liegt der steuerfreie Anteil bei 30 %, bei Mischfonds mit einem Aktienanteil von 25 % bis 50 % sind es 15 % der Erträge, die nicht besteuert werden.

Vorabpauschale
Die deutsche Depotstelle, bei der die Fonds gehalten werden, führt – in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres – eine pauschale Steuer an das Finanzamt ab, wenn
– die Fonds weniger als die Vorabpauschale ausgeschüttet haben, also thesaurierend oder teilausschüttend sind
– die Fonds im Vorjahr eine positive Wertentwicklung hatten,
– der jährlich ermittelte Basiszins des Vorjahres positiv ist und
– kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Erstmals wurde die Vorabpauschale Anfang 2019 abgeführt. 2022 und 2023 war sie aufgrund des negativen Basiszinses zu Beginn der Vorjahre Null. Die Vorabpauschale kann nicht negativ sein. Seit 01.01.2023 ist der Basiszins wieder positiv und liegt zum 01.01.2023 bei 2,55 %. Zum 01.01.2024 wurde er mit 2,29 % ermittelt. Der Basiszins wird von der Deutschen Bundesbank errechnet und orientiert sich an der Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen.

Für die Vorabpauschale wird zu Beginn eines Kalenderjahres z.B. 01.01.2024 für das vorangegangene Kalenderjahr (2023) der Basisertrag wie folgt errechnet:

Basisertrag = 70 % des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres (01.01.2023).

Die Vorabpauschale errechnet sich aus dem Basisertrag abzüglich der oben erklärten Teilfreistellung (von z. B. 30 % bei Aktienfonds). Die Vorabpauschale berücksichtigt auch den Fondsendwert am Ende des Jahres. Sollte die Differenz des Fondsendwerts zum 31.12.2023 zum Fondsanfangswert zum 01.01.2023 kleiner sein als die errechnete Vorabpauschale, dann wird der kleinere Wert herangezogen. Ist kein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt, werden auf die Vorabpauschale 25 % als Steuervorauszahlung abgeführt.

Ist die Depotstelle nicht in Deutschland, wird die Vorabpauschale (wie schon für 2019 bis 2021) von der Depotstelle ermittelt und in der Erträgnisaufstellung aufgeführt. Liegen die Erträge zusammen mit der Vorabpauschale über dem Sparerfreibetrag, sind die 25 % Steuervorauszahlung mit der Einkommensteuer zu entrichten.

Die Vorabpauschale ist immer eine Vorauszahlung auf später realisierte Gewinne. Beim Verkauf eines Fondsanteils wird die auf diesen Anteil entfallende Vorabpauschale berücksichtigt.

Fazit
Einerseits ist es unangenehm, dass auf noch nicht realisierte Gewinne Steuern abgeführt werden. Andererseits sorgt die Reform für eine steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer so wie auch ausschüttender und thesaurierender Fonds.
Bei Anlegern mit einem Anlagebetrag (zum Jahresbeginn 2023) ab ca. 100.000 € sorgt die Vorabpauschale dafür, dass der jährliche Freibetrag ganz ohne Gewinne zu realisieren ausgeschöpft wird. Auch bei kleineren Depots ist der Effekt der Vorabpauschale positiv.

Dazu sind seit dem 1. Januar 2018 bei einem Großteil der Fonds nicht wie davor 100 % sondern nur 70 % bis 85 % der Erträge kapitalertragssteuerpflichtig. Für davor gekaufte Fonds gelten jeweils die Regeln ihrer Zeit:

Wurden Fonds vor dem 01.01.2009 erworben, war die Wertentwicklung bis 01.01.2018 steuerfrei. Auf Kursgewinne ab diesem Stichtag gibt es einen Freibetrag von 100.000 € je Depotinhaber, der aber über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden muss. Es wird also bei einem Depot in Deutschland Kapitalertragsteuer abgeführt, die Sie mit Ihrem Einkommensteuerbescheid zurück erhalten, wenn Sie die Einkünfte erklären.
Wurden Fonds nach dem 31.12.2008 erworben, ist die Wertentwicklung bis zum 31.12.2017 voll steuerpflichtig. Danach gilt auch für diese Anteile die Teilfreistellung.

Die Vorabpauschale wird unabhängig vom Kaufzeitpunkt auf alle Fonds ermittelt, die von Anfang bis Ende des Vorjahres im Depot waren.

Insgesamt eine positive Reform, die aber zu Irritationen bei den Anlegern führen kann. Wenn Sie dazu Fragen haben, kommen Sie bitte einfach auf uns zu.

Kommentare

Ich habe die Blog-Regeln verstanden und akzeptiere diese!

MaDrei-Blog-Regeln

  1. Mit dem Zugriff auf unsere Beiträge erkennen Sie rechtlich bindend die Regeln des MaDrei-Blogs an. Sie verpflichten sich diese Regeln einzuhalten und sind im Falle der Missachtung zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Sollten Sie mit den folgenden Regeln nicht einverstanden sein oder Beschränkungen unterliegen, wie sie in Punkt b) näher erläutert werden, so ist Ihnen die Nutzung des MaDrei-Blogs nicht gestattet.
  2. Bestimmte Staaten haben Einschränkungen bezüglich der Verbreitung bestimmter Informationen (Information = „Texte, Bilder, Grafiken, Daten, Videos, Links, Präsentationen und jede andere Art von inhaltlichen Darstellungen“) über das Internet (z.B. USA, China, Russland usw.). Sollten Sie aufgrund Ihrer Nationalität oder Ihres Wohnortes diesen Einschränkungen unterliegen, wodurch ein Zugriff auf bestimmte Seiten für Sie rechtswidrig wäre, so ist Ihnen die Nutzung des MaDrei-Blogs ausdrücklich untersagt. Bitte informieren Sie sich VOR der Nutzung des MaDrei-Blogs über Ihren diesbezüglichen Status.
  3. Eine Anlageberatung kann und darf nur unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse erfolgen. Jegliche im MaDrei-Blog zur Verfügung gestellte Information dient dem allgemeinen und unverbindlichen Austausch über Finanzthemen. Eine Beratung kann und darf dieser Blog nicht darstellen. Insbesondere ist keine der zur Verfügung gestellten Informationen als Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkaufen von Wertpapieren zu verstehen. Wir weisen darauf hin, dass der Handel mit Wertpapieren erhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, beinhalten kann. Ohne fundiertes Fachwissen raten wir Ihnen ausdrücklich hiervon ab. Lassen Sie sich persönlich durch eine hierzu autorisierte Person beraten.
  4. Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Wertpapieren unterliegen den nationalen Steuergesetzen und sind i.d.R. steuerpflichtig. Lassen Sie sich von einem Steuerberater diesbezüglich beraten. Im MaDrei-Blog gemachte Aussagen stellen keine Steuerberatung dar.
  5. Im MaDrei-Blog finden Sie Verweise und Links auf Webseiten Dritter. Zudem befindet sich die MaDrei AG auf sogenannten Social Media Plattformen. Auf die Inhalte der Seiten Dritter, sowie der Social Media Plattformen hat die MaDrei AG keinen Einfluss. Weder besteht ein Anspruch auf die Richtigkeit der Verweise oder Links, noch auf die Funktionsfähigkeit der Seiten sowie auf die Richtigkeit oder rechtliche Korrektheit deren Inhalte. Bei Kenntnis über unkorrekte Darstellungen jeglicher Art bitten wir Sie um eine entsprechende Information. Mit Verlassen der Domain madrei.de endet jegliche Verantwortlichkeit für angezeigte Inhalte.
  6. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der im Netz üblichen Umgangsformen (Netiquette). Jegliche Art von persönlichen Beleidigungen, Schmähungen, rechtsradikaler oder sonstiger radikaler Stellungnahmen, sexueller Diskriminierungen, Gewaltverherrlichung und jeglicher anderer Meinungsäußerungen, die dazu geeignet sind andere Menschen in ihrer Persönlichkeit zu verletzen, sind zu unterlassen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass solche Beiträge gelöscht werden und zum Ausschluss vom Blog führen können.
  7. Die im MaDrei-Blog zur Verfügung gestellten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Verwendung durch Dritte ist ohne schriftliche Autorisierung durch die MaDrei AG ausdrücklich ausgeschlossen. Bei jeglicher anderer Verwendung ist stets der Autor bzw. Verfasser und die Quelle anzugeben. Das gilt auch für auf dem MaDrei-Blog zur Verfügung gestellte Informationen Dritter. Jegliche Urheber-, Patent-, Marken-, Eigentums- oder anderen Schutzrechte sind zu wahren.
  8. Die MaDrei behält sich vor jegliche Information des MaDrei-Blog zu einem beliebigen Zeitpunkt zu überarbeiten, zu ergänzen oder zu löschen. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Aktualität einzelner Beiträge, Überarbeitung oder Löschung auf Wunsch von Nutzern.
  9. Für jegliche Art von Information auf dem MaDrei-Blog wird eine Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die MaDrei keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Wahrheitsgehalt und Korrektheit der Informationen. Beiträge zu unseren Informationen stellen die Meinung des Schreibers dar. In keinem Fall kann die MaDrei AG für Beiträge Dritter haftbar gemacht werden. Die MaDrei AG überprüft und löscht unangemessene Beiträge zu nicht festgelegten Zeiten. Verantwortlich und haftbar bleibt in jedem Fall der Verfasser des Beitrages.
  10. Die MaDrei AG schließt jede Haftung gegenüber Nutzern des MaDrei-Blogs für Verluste von Finanzgeschäften jeglicher Art, Kosten jeglicher Art, Folgeschäden aufgrund des Besuchs von Drittanbietern (Links, Verweise) sowie Social Media Plattformen und sonstiger im Zusammenhang mit der Nutzung des MaDrei-Blogs stehenden Forderungen und Schäden aus. Sollten Schäden durch Manipulationen Dritter an unserem IT-System entstehen, so wird eine Haftung hierfür ebenfalls ausgeschlossen.
  11. Die Datenschutzerklärung der MaDrei AG, die Netiquette und das Impressum sind Bestandteil der Regeln des MaDrei-Blogs und zu beachten. Bitte nehmen Sie Kenntnis von diesen.
  12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne oder mehrere Regelungen ungültig, unwirksam oder widerrechtlich sein, so werden diese durch die im allgemeinen Geschäftsgebrauch üblichen Regelungen ersetzt. Im Übrigen behalten die anderen Regelungen in jedem Fall ihre Gültigkeit.

Stand 15. Mai 2015

Ich habe die Blog-Regeln verstanden und akzeptiere diese!